Abgabefrist der Steuererklärung 2014

Normalerweise muss die Steuererklärung spätestens am 31. Mai beim Finanzamt sein. Doch für die Steuererklärung 2014 haben Sie einen ganzen Tag mehr Zeit.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Tatsächlich ist der 1. Juni nur dann letzter Abgabetermin, wenn Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Und auch nur dann, wenn Sie Ihre Steuererklärung selber machen. Falls jedoch ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein mit der Anfertigung beauftragt wird, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 31. Dezember 2015.

Spätestens am 1. Juni 2015 müssen Sie abgegeben haben, wenn Sie

  • Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug von mehr als 410 Euro bezogen haben, wie Renten oder Mieteinnahmen,
  • Leistungen mit Progressionsvorbehalt von mehr als 410 Euro erhalten haben, wie Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld I, Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit,
  • einen Freibetrag für den monatlichen Lohnsteuerabzug beim Finanzamt haben eintragen lassen,
  • zusammen mit Ihrem berufstätigen Ehepartner die Steuerklassenkombination III / V gewählt haben,
  • mehrere Jobs nebeneinander ausgeübt haben,
  • nicht Arbeitnehmer oder Pensionär sind (z. B. Rentner, Studenten) und Einkünfte von mehr als 8.354 Euro bzw. 16.708 Euro haben.