Neues Gesetz zu Lebensversicherungen

Zum 1. Januar 2015 tritt auch das Lebensversicherungsreformgesetz in Kraft. Der Garantiezins wird damit für Neuverträge von 1,75 auf 1,25 Prozent abgesenkt. Auch vorzeitig aussteigende Altkunden müssen durch das Reformpaket mit Einbußen rechnen: Ist ein Versicherungsunternehmen finanziell schlecht aufgestellt, muss es Kunden weniger bis gar nicht an seinen Bewertungsreserven beteiligen.

Die Folge: Nur Kunden, die einen gut situierten Versicherer gewählt haben, können sicher sein, ihren Anteil an diesen stillen Reserven in vollem Umfang zu erhalten. Im Gegenzug sieht das neue Gesetz vor vor, Versicherte stärker an Überschüssen und Risikogewinnen zu beteiligen.